Viele entwicklungspolitisch tätige Organisationen appellieren in diesen Tagen an Bundeskanzlerin Angela Merkel, ein Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen und die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und den CDU-Parteitagsbeschluss umzusetzen.

Dieses Anliegen möchte das LMW nachdrücklich unterstützen. In einem Brief an die Bundeskanzlerin schreibt Direktor Ravinder Salooja: "Es ist unser Anliegen und unsere Aufgabe die Perspektiven der Partner in Deutschland einzubringen. Sie appellieren an uns, nicht nur in Hilfsprojekten zu denken, sondern für gerechte Strukturen zu sorgen, die ihnen ein Leben in Würde ermöglichen. Dazu gehört, dass internationale Firmen, die in ihren Ländern produzieren, Sozial- und Umweltstandards einhalten, wie es bei uns üblich ist."

Unternehmen müssen ihren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette einklagbar gerecht werden. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, noch in dieser Legislaturperiode ein Lieferkettengesetz zu verabschieden, falls das Monitoring des Nationalen Aktionsplans (NAP)  „Wirtschaft und Menschenrechte“ ergeben sollte, dass weniger als die Hälfte der deutschen Unternehmen ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nicht freiwillig nachkommen. Das Monitoring ergab, dass nur 13 bis 17 Prozent der Unternehmen, die an der Befragung teilnahmen, die Kernelemente des NAP erfüllen.

Forderungen der Initiative Lieferkettengesetz

Rechtsgutachten

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